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LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2016 - L 2 R 568/15 NZB |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01.03.2016 - L 2 R 568/15 NZB (https://dejure.org/2016,102696)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01. März 2016 - L 2 R 568/15 NZB (https://dejure.org/2016,102696)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
Verfahrensgang
- SG Braunschweig, 27.11.2015 - S 36 R 50/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2016 - L 2 R 568/15 NZB
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 20.10.2009 - B 5 R 44/08 R
Antrag auf medizinische Rehabilitationsmaßnahme - Kompetenzkonflikt zwischen …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2016 - L 2 R 568/15
Dies ist der Fall, wenn das "rentenversicherungsrechtliche" Rehabilitationsziel noch nicht erreicht ist, d.h. der Versicherte die bisherige Tätigkeit noch nicht in vollem Umfang aufnehmen kann, weil er den berufstypischen (nicht: arbeitsplatzspezifischen) Anforderungen dieser Tätigkeit gesundheitlich noch nicht gewachsen ist, der weitere Rehabilitationsbedarf spätestens bei Abschluss der stationären Maßnahme zutage getreten ist und wenn die Voraussetzungen des § 28 SGB IX bis zum Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung durchgehend vorliegen (BSG, Urteil vom 20. Oktober 2009 - - B 5 R 44/08 R -, BSGE 104, 294 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 9, Rz. 34). - BSG, 05.02.2009 - B 13 R 27/08 R
Kranken- bzw Rentenversicherung - Maßnahme zur stufenweisen Wiedereingliederung - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2016 - L 2 R 568/15
Vielmehr muss insoweit den praktischen Umsetzungsproblemen Rechnung getragen werden, dass vor der stufenweisen Wiedereingliederung nicht nur das Einverständnis des Versicherten, sondern auch des Arbeitgebers (vgl. § 74 SGB V) sowie die Bewilligung durch den zuständigen Träger eingeholt werden müssen (BSG, Urteil vom 05. Februar 2009 - B 13 R 27/08 - SozR 4-3250 § 28 Nr. 3).